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   BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88   

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https://dejure.org/1990,8689
BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88 (https://dejure.org/1990,8689)
BFH, Entscheidung vom 06.12.1990 - IV R 133/88 (https://dejure.org/1990,8689)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - IV R 133/88 (https://dejure.org/1990,8689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abziehbarkeit von auf Kontokorrentkredite entfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.06.1983 - IV R 185/81

    Gewinnermittlung - Zinsaufwendung - Kontokorrentkredit - Betriebsausgaben -

    Auszug aus BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88
    Sie machten geltend, die unterschiedliche Behandlung der Schuldzinsen je nach Gewinnermittlungsart durch den Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 23. Juni 1983 IV R 185/81 (BFHE 139, 56, BStBl II 1983, 723) und IV R 192/80 (BFHE 139, 50, BStBl II 1983, 725) sei rechtswidrig.

    nach der Zinszahlenstaffelmethode gemäß BFH-Urteil in BFHE 139, 56, BStBl II 1983, 723 unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Tilgung der schulderhöhenden Posten durch Eingänge,.

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88
    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) entschieden, daß dann, wenn eine Kontokorrentverbindlichkeit sowohl durch betrieblich als auch durch privat veranlaßte Auszahlungen oder Überweisungen entsteht, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und nach § 4 Abs. 3 EStG nur der betriebliche Teil des Kredits dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist.
  • BFH, 06.12.1990 - IV R 65/90

    Aufwendungen für Berufskleidung nur Betriebsausgaben, wenn außerberufliche

    Auszug aus BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88
    Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tag IV R 65/90, zur amtl.
  • BFH, 23.06.1983 - IV R 192/80

    Zur steuerrechtlichen Zuordnung eines Kontokorrentkredits bei Gewinnermittlung

    Auszug aus BFH, 06.12.1990 - IV R 133/88
    Sie machten geltend, die unterschiedliche Behandlung der Schuldzinsen je nach Gewinnermittlungsart durch den Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 23. Juni 1983 IV R 185/81 (BFHE 139, 56, BStBl II 1983, 723) und IV R 192/80 (BFHE 139, 50, BStBl II 1983, 725) sei rechtswidrig.
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01

    Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell

    Dem FG war die von den Klägern begehrte Feststellung, in welchem Umfang private Schuldenteile durch laufende Geldeingänge vorrangig getilgt worden sind, daher nicht möglich (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990 IV R 133/88, BFH/NV 1991, 377).

    Die von den Klägern angeführte BFH-Entscheidung vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85 (BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390) besagt für den Streitfall insoweit nichts anderes, als dort das FG lediglich der Klägerin Gelegenheit geben sollte, eine Aufteilungsberechnung nachträglich zu erstellen; diese Gelegenheit aber hatten die Kläger bereits (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 809, und in BFH/NV 1991, 377).

  • FG Hamburg, 20.05.1999 - VII 214/96

    Betrieblicher Teil eines Kredits als Betriebsvermögen; Zinsanteil eines Kredits

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